Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Sportleiter, dem technischen Leiter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 100,00 DM belasten, ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.