Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei der Vorsitzende oder der Stellverteter bei der Vertretung mitwirken müssen.