Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand kann über Geschäfte bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 DM selbst entscheiden. Bei Geschäften, die diesen Betrag übersteigen, ist die Zustimmung von zwei Dritteln des Vereinsausschusses nötig.