Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste und der zweite Vorsitzende sind zur Alleinvertretung des Vereins berechtigt. Der Schatzmeister leistet Zahlungen für den Verein auf Anweisung des ersten Vorsitzenden.