VR 8037 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
GELBER RING, Verein von Opfern deutscher Banken
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 8037 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
4
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
1985-02-23
Abrufuhrzeit
00:23:53
Abrufdatum
2023-09-08
Letzte Eintragung
2006-10-09
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
1985-02-23
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-10-09
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1985-02-23
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist. Solange ein Beirat nicht besteht, entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Weg gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.
Status Rechtstraeger › Code
001