Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem technischen Leiter.