Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern, von denen eines die Aufgaben eines Schatzmeisters übernimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens drei Mitglieder des Vorstandes.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,- DM die Zustimmung von 3/4 der Mitgliederversammlung erforderlich ist.