Wirkungskreis: Geschäfte der laufenden Verwaltung mit Ausnahme: Abschluss unbefristeter Dienstverträgen mit Professoren; sämtliche Rechtsgeschäfte über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte; Abgabe von Bürgerschaften oder ähnlichen einseitigen Verpflichtungen; Investitionen über 25.000 EUR; Gewährung von Darlehen; Gewährung von langfristigen Zusagen sozialer Art an Angestellte; Verträge, die den Verein auf eine Dauer von mehr als drei Jahren binden, mit Ausnahme von Dienstverträgen mit Arbeitnehmern oder Verträgen, die im Einzelfall 50.000 EUR nicht übersteigen; Führung von Aktiv-Prozessen, außer Ansprüchen aus der lauftenden Verwaltung.