Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über
- Bestellung von hauptamtlichen Mitarbeitern zur Durchführung der Vereinszwecke
- Änderung in der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse hauptamtlicher Mitarbeiter, nur mit Zustimmung des Projektbeirats.