Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Verkehrswert über DM 2.000,- sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorliegt.