Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über DM 1.500,- sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des erweiterten Vorstandes schriftlich erteilt ist.