Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, der gleichzeitig Stellvertreter des ersten Vorsitzenden ist, dem Kassenwart und dem Geschäftsführer, soweit der Geschäftsführer bestellt ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.