Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dessen Vertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und dessen Vertreter.
Zu den Obliegenheiten des erweiterten Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes gehört die Einstellung von Hilfskräften.