Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart sowie maximal vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.