Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Public-Relations-Beauftragten und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.
Verbindlichkeiten über DM 500,- bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung.