Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie dem ersten und dem zweiten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Verbindlichkeiten über 500,- DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes.