| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem vierten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 300,- DM sind nur vorbehaltlich eines zustimmenden Vorstandsbeschlusses wirksam. Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 5.000,- DM werden nur vorbehaltlich eines zustimmenden Beiratsbeschlusses wirksam. |