Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie jeweils einem Erzieher und einem Elternteil aus jedem Kinderladen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind jedoch zur Alleinvertretung des Vereins berechtigt.