Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Einstellung von Erziehern und pädagogischen Fachkräften.