Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal fünf Personen: a) dem Vorsitzenden, b) dem Schriftführer, c) dem Kassenwart und d) bis zu zwei Beisitzern.
Die Funktionen a) bis c) sind in jedem Fall zu besetzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch vom Vorsitzenden einzeln oder von allen Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vorstandes bedürfen der Schriftform.
Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,- DM belasten, für den Abschluß von Dienstverträgen sowie Miet-, Pacht- und Kaufverträgen von Grundstücken, Gebäude oder Räumen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.