Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 10.000,- DM bedarf der Vorstand der schriftlichen Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
Der erweiterte Vorstand ist befugt, über die Einstellung eines Institutsgeschäftsführers und über weiteres Personal zu beschließen, deren Aufgaben und Befugnisse festzusetzen, desgleichen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger des Vereins. Diese Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.