Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils einem Vorstandsmitglied.
Anschaffungen, die den Wert von DM 200,- überschreiten, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.