Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse über Anstellung und Kündigung der Erziehungspersonen.