Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden und den Zweiten Vorsitzenden.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Aufnahme von Darlehen ab 100 DM.