Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer (Schriftführer), dem Sprecher und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Organisationsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.