Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden; weiterhin können ein oder mehrere (bis zu drei) Stellvertreter gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Sein oder seine Stellvertreter sind gemeinsam mit ihm vertretungsberechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.