Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, in seiner Abwesenheit von einem der stellvertretenden Vorsitzenden.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftsfwert von über 2.000,00 DM (zweitausend Deutsche Mark) wird der Verein von mindestens zwei Vorsitzenden vertreten.