| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über DM 100,- (einhundert) sind für den Verein nur verbindlich, wenn zwei Mitglieder des Vorstandes zustimmen. Beschlüsse über die Aufnahme von Krediten obliegen der Entscheidung der Mitgliederversammlung. |