Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Jugendwart, dem Kassierer und dem Sportwart.
Jedes Vorstandsmitglied darf nur ein Amt bekleiden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.