Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei weiteren von der Mitgliederversammlung aus dem Vorstand bestimmten Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand.
Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedüftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefaßt werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.