Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und bis zu vier weiteren Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden oder den Finanzvorstand zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.