Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer und den beiden Stellvertretern des Vorsitzenden, sowie dem Stellvertreter des Schatzmeisters und dem Stellvertreter des Schriftführers.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.