| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Schatzmeister sowie bis zu fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter oder den Schatzmeister jeweils allein. Jeder Beisitzer ist in Verbindung mit dem Vorsitzenden oder mit seinem Stellvertreter oder mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt. |