Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden,dem Ersten Kassierer, dem Ersten Schriftführer, dem Zweiten Vorsitzenden, dem dem Zweiten Kassierer und dem Zweiten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.