Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassenwart ist ermächtigt, Spendenquittungen allein auszufertigen.