| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern.
Verträge, die über das Geschäftsjahr hinaus wirksam sind, bedürfen jedoch der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Beschlüsse werden im Vorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefaßt. |