| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und zwei Beisitzern sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Mitglieder des Vorstandes.
Für Rechtsgeschäfte bis zu 1.000,- (eintausend) DM einschließlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |