Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.