Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 25.000 € vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken und die Aufnahme von Darlehen ab 10.001 €.
Der Aufgabenkreis umfasst die laufende Verwaltung der Geschäftsstelle und die damit verbundene rechtsgeschäftliche Vertretung des Vereins bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 25.000,00 EUR.
Der Aufgabenkreis umfasst die laufende Verwaltung der Geschäftsstelle und die damit verbundene rechtsgeschäftliche Vertretung des Vereins bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 25.000,00 EUR.
Der Aufgabenkreis umfasst die laufende Verwaltung der Geschäftsstelle und die damit verbundene rechtsgeschäftliche Vertretung des Vereins bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 25.000,00 EUR.