Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,- DM sowie die Beschäftigung von Personen durch den Verein sind für den Verein nur verbindlich, wenn hierzu ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung ergangen ist.