Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern des Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters sowie eines weiteren Vorstandsmitgliedes.