Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden Leistungssport, dem stellvertretenden Vorsitzenden Breitensport, dem Vorstand Verwaltung, dem Vorstand Finanzen, dem Jugendleiter und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.