| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Zuchtwart, dem Ausbildungswart, dem Jugendwart, dem Schriftwart, dem Kassenwart, einem Agilitybeauftragten und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass
a) zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,00 DM die Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist, dieser kann den Vorsitzenden zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis zu 1.000,00 DM bevollmächtigten,
b) zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |