Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, zur Veräußerung, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zum Abschluß von Rechtsgeschäften jeglicher Art, welche Verpflichtungen begründen können, die den Betrag von 300,- DM (i.W. dreihundert Deutsche Mark) übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.