Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer und dem ersten Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 Euro belasten, bedarf es der Zustimmung des erweiterten Vorstands. Bei Rechtsgeschäften mit mehr als 2.500,00 Euro bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.