| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn wenigstens zwei Vorstandsmitglieder erschienen sind.
Die Überschreitung von Haushaltsansätzen um mehr als 10 % oder mehr als 1.000,00 DM bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Die Einstellung und Entlassung von entlohnten Mitarbeitern wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung bestimmt. |