Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Folgende Angelegenheiten bedürfen der Zustimmung durch den Beirat:
- Abschluß und Kündigung von Arbeitsverträgen
- Abschluß von Werkverträgen
- Eingehen von Verbindlichkeiten mit einem Geschäftswert über DM 5.000,-.