Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beschlüsse, aus denen dem Verein Verpflichtungen über DM 5.000,- entstehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.