Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist für Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von Euro 2.500,- uneingeschränkt. Die im Wert von Euro 2.500,- übersteigenden Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.