Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Mitgliederversammlung obliegt: Einstellung und Kündigung einer pädagogischen Kraft und sonstiger Angestellter, Entscheidungen über Rechtsgeschäfte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (über 1.000,- DM/500,- Euro) sowie Verträge von einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.